Ist das Berufungs-Coaching steuerlich absetzbar?
Wie so oft, kommt es darauf an: Das Coaching muss aus überwiegend beruflichen Gründen veranlasst sein. Hier besteht natürlich ein Ermessensspielraum für den Finanzbeamten. Der Einzelfall ist zu prüfen.
Beispiel:
Wenn sich Dein Coaching ausschließlich darum dreht, wie Du die nächsten Karriere-Schritte in Deinem Beruf am besten angehst, hast Du gute Karten, die gesamten Coaching-Kosten in Deiner privaten Steuererklärung von den Einkünften abzuziehen. Wichtig ist jedoch, dass der Coach einschlägigen fachlichen Background (z.B. durch ein Studium) nachweisen kann. Nur dann handelt es sich um eine überwiegend beruflich veranlasste Coaching-Maßnahme. (AZ 5 K 30/07).
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Keine Probleme gibt es jedoch, sofern Dein Arbeitgeber die Coaching-Maßnahme bezahlt. Keine Rolle spielt hierbei, ob die Rechnung auf Dich lautet und von Deinem Arbeitgeber erstattet wird, oder direkt von Deinem Arbeitgeber bezahlt wird. In diesen Fällen liegt auch kein zu versteuernder geldwerter Vorteil vor.
Zuletzt aktualisiert am 14. Januar 2016 von Gerald Helminger.